![]() Die 305. Verordnung der Bundesminister für soziale Verwaltung und für Handel, Gewerbe und Industrie vom 21. Juli 1969 über den Schutz der Dienstnehmer und der Nachbarschaft beim Betrieb von Kälteanlagen - bekannt als Österreichische Kälteanlagenverordnung - schreibt unter anderem für Kälteanlagen mit einem Füllgewicht von mehr als 1,5 kg folgendes vor:
|