Die 305. Verordnung der Bundesminister für soziale Verwaltung und für Handel, Gewerbe und Industrie vom 21. Juli 1969 über den Schutz der Dienstnehmer und der Nachbarschaft beim Betrieb von Kälteanlagen - bekannt als Österreichische Kälteanlagenverordnung - schreibt unter anderem für Kälteanlagen mit einem Füllgewicht von mehr als 1,5 kg folgendes vor:

  1. Überprüfung auf Betriebssicherheit in Zeitabständen von höchstens einem Jahr
  2. Führung eines Prüfbuches
Diese gesetzlich vorgeschriebenen Kälteanlagen-Überprüfungen können selbstverständlich von der KLIMATECHNIK GmbH als konzessioniertem Kälteanlagenbauer durchgeführt werden. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung!